Gesetzliche Bestimmungen
Die Gebrauchsfähigkeit einer Leitung hängt vom Dichtheitsstatus der Leitung ab. Mittels einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird festgestellt, ob ein Leck vorhanden und wie groß die Leckmenge einer Leitung ist. Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung muss alle 12 Jahre durchgeführt werden.
Beträgt die Leckmenge 0,0 l/h gilt die Leitung als dicht. Weist die Prüfung eine Leckmenge unter 1,0 l/h gilt die Anlage als unbeschränkt gebrauchsfähig, das heißt, sie kann so weiter betrieben werden, allerdings ist sie aufgrund des Lecks jedes Jahr zu überprüfen. Bei einer Leckmenge zwischen 1,0 l/h und 5,0 l/h muss die Leitung binnen vier Wochen saniert werden. Bei Leckmengen über 5 l/h besteht keine Gebrauchsfähigkeit, d.h. die Leitung muss sofort stillgelegt werden.
Bei der Dokumentation und Protokollierung von Gasleck – Prüfungen sollen die Nummer des Gaszählers und der Zählerstand aufgeschrieben werden. Zusätzlich muss der Protokoll vom Betreiber unterschrieben werden.